Umzugskosten berechnen

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Wahlo ist ein Vermittlungsdienst und führt die Arbeiten nicht selbst aus. Wir leiten Ihre Anfrage an bis zu drei geprüfte Partnerbetriebe weiter; der Vertrag kommt zwischen Ihnen und dem Betrieb zustande.

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Häufige Fragen zu den Umzugskosten

Er liefert eine Spanne von rund ±10 Prozent um den Richtwert für Ihre Wohnungsgröße, angepasst um Etagen, Zufahrt, Entfernung und gewählte Zusatzleistungen. Den verbindlichen Festpreis nennt der Partnerbetrieb nach der kostenlosen Besichtigung. Liegt Ihr Fall erkennbar außerhalb der Spanne, melden wir uns vorher.

Drei Dinge: das Volumen des Umzugsguts, die Entfernung und fehlende Aufzüge. Dazu kommen Sonderfälle wie Klaviertransport, Möbel, die zerlegt werden müssen, sowie lange Tragewege zwischen Wohnung und Fahrzeug.

Nur Ihre Handynummer ist Pflicht – Name und E-Mail sind freiwillig. Danach sehen Sie Ihren Richtpreis; mit E-Mail bekommen Sie ihn zusätzlich als PDF, und höchstens drei geprüfte Betriebe aus Ihrer Region melden sich mit ihrem Angebot. Ihre Daten gehen an niemanden sonst, werden nicht verkauft und nicht für Werbung genutzt.

Nein. Ihre Angaben gehen nur an höchstens drei geprüfte Umzugsbetriebe aus Ihrer Region – und nur für diese Anfrage. Keine Weitergabe an andere, kein Weiterverkauf, kein Newsletter, keine Werbung. Die Betriebe melden sich in der Regel innerhalb von 60 Minuten bei Ihnen (täglich 9–18 Uhr).

Nein. Richtpreis, Anfrage und Vermittlung sind kostenlos und unverbindlich. Einen Auftrag gibt es erst, wenn Sie das Angebot eines Betriebs annehmen – der Vertrag kommt direkt zwischen Ihnen und diesem Betrieb zustande.

Wahlo führt die Arbeiten nicht selbst aus. Bis zu drei geprüfte Umzugsbetriebe aus Ihrer Region schicken Ihnen ihr Angebot. Sie vergleichen und entscheiden selbst, welchen Betrieb Sie beauftragen – oder keinen.

Ja, auf Wunsch. Wählen Sie im Rechner die Zusatzleistung „Halteverbotszone" – der Betrieb beantragt sie für Sie bei der Stadt.

Auf Wunsch ja. Schreiben Sie unter „Termin oder Hinweis" im letzten Schritt, welche Möbel ab- und aufgebaut werden sollen – dann berücksichtigt der Betrieb das im Angebot. Eine Küche wählen Sie direkt als Zusatzleistung.

Ansprechpartner ist der Betrieb, den Sie beauftragen. Beim Umzug haftet er gesetzlich mit 620 € je Kubikmeter Umzugsgut (§ 451e HGB); für wertvolle Stücke können Sie im Angebot eine höhere Versicherung vereinbaren. Schäden lassen Sie sich am besten direkt am Umzugstag schriftlich bestätigen.