Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen regeln ausschließlich die Vermittlung durch Wahlo.
Für den Umzug, die Entrümpelung oder die Montage selbst gelten die Bedingungen des jeweiligen
Partnerbetriebs.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des von Wahlo,
Hochuferstraße 7, 68167 Mannheim, unter der Geschäftsbezeichnung Wahlo
(nachfolgend „Wahlo“) betriebenen Online-Vermittlungsdienstes durch Verbraucherinnen, Verbraucher und
Unternehmen (nachfolgend „Nutzer“).
(2) Gegenstand des Vertrages zwischen Wahlo und dem Nutzer ist ausschließlich die Vermittlung des
Kontakts zu Betrieben aus dem Partnernetzwerk von Wahlo.
(3) Wahlo erbringt selbst keine Umzugs-, Entrümpelungs- oder Montageleistungen und
schuldet solche Leistungen auch nicht. Wahlo ist weder Frachtführer noch Spediteur im Sinne der
§§ 407 ff. HGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Nutzers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Wahlo stimmt
ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Leistungsumfang und ausdrücklich keine Erfolgsgarantie
(1) Wahlo nimmt die Anfrage des Nutzers entgegen und leitet sie an bis zu drei
Partnerbetriebe weiter, die für die angefragte Leistung und Region in Frage kommen.
(2) Wahlo schuldet keinen Vermittlungserfolg. Insbesondere besteht kein Anspruch
darauf, dass eine bestimmte Anzahl von Angeboten eingeht, dass überhaupt ein Angebot eingeht, dass
Angebote innerhalb eines bestimmten Zeitraums eingehen oder dass Angebote einen bestimmten Inhalt
oder Preis haben. Angaben zur Bearbeitungsdauer sind unverbindliche Erfahrungswerte.
(3) Ob und zu welchen Bedingungen ein Partnerbetrieb ein Angebot abgibt, entscheidet dieser
eigenständig. Wahlo hat darauf keinen Einfluss.
(4) Wahlo kann den Dienst jederzeit ändern, einschränken oder einstellen, soweit dies für den
Nutzer zumutbar ist.
§ 3 Zustandekommen des Vermittlungsvertrages
(1) Der Vermittlungsvertrag zwischen Nutzer und Wahlo kommt zustande, wenn der Nutzer das
Anfrageformular vollständig absendet und Wahlo den Eingang bestätigt.
(2) Voraussetzung ist die Erteilung der Einwilligung in die Weitergabe der Daten an Partnerbetriebe.
Ohne diese Einwilligung kann der Dienst nicht erbracht werden.
§ 4 Verhältnis zum Partnerbetrieb
(1) Ein Vertrag über die Durchführung eines Umzugs, einer Entrümpelung oder einer Montage kommt
ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem jeweiligen Partnerbetrieb zustande.
Wahlo ist an diesem Vertrag nicht beteiligt und wird nicht Vertragspartei.
(2) Wahlo ist nicht bevollmächtigt, für einen Partnerbetrieb Erklärungen abzugeben oder
entgegenzunehmen. Zusagen eines Partnerbetriebs binden Wahlo nicht.
(3) Der Nutzer ist frei in seiner Entscheidung. Er kann alle Angebote ohne Angabe von Gründen und
ohne Kosten ablehnen.
§ 5 Kosten und Vergütung
(1) Die Nutzung des Vermittlungsdienstes ist für den Nutzer kostenlos. Dem Nutzer
entstehen durch die Vermittlung keinerlei Kosten.
(2) Wahlo erhält im Erfolgsfall eine Provision von dem Partnerbetrieb, der den Auftrag erhält.
Diese Provision wird nicht an den Nutzer weiterberechnet.
(3) Die Höhe der Provision hat keinen Einfluss darauf, welche Betriebe eine Anfrage erhalten oder
in welcher Reihenfolge sie genannt werden. Maßgeblich sind Region, Leistungsart und Verfügbarkeit.
§ 6 Prüfung der Partnerbetriebe
(1) Vor der Aufnahme in das Partnernetzwerk prüft Wahlo insbesondere Gewerbeanmeldung, Nachweise
über Betriebshaftpflicht- und Transportversicherung sowie vorliegende öffentliche Bewertungen.
(2) Diese Prüfung erfolgt anlassbezogen und stichprobenartig. Sie stellt keine Zusicherung
einer bestimmten Qualität, Eigenschaft oder Leistungsfähigkeit eines Partnerbetriebs dar und
begründet keine Garantie im Rechtssinne.
(3) Wahlo behält sich vor, Betriebe aus dem Netzwerk zu entfernen, insbesondere bei wiederholten
begründeten Beanstandungen.
§ 7 Haftung
(1) Wahlo haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer von
Wahlo übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks
wesentlich ist (Kardinalpflicht), ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Wahlo haftet nicht für die Durchführung der vermittelten Leistung. Das gilt
insbesondere für Transportschäden, Verzögerungen, Terminverschiebungen, Mängel der Ausführung, das
Verhalten von Mitarbeitenden des Partnerbetriebs sowie für die Richtigkeit der von Partnerbetrieben
abgegebenen Angebote und Angaben. Ansprüche sind insoweit ausschließlich gegen den Partnerbetrieb zu
richten.
(4) Wahlo haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass kein oder kein passendes Angebot
zustande kommt (§ 2 Abs. 2).
§ 8 Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer macht wahrheitsgemäße und vollständige Angaben, insbesondere zu Umfang, Adresse,
Etage, Zugang und Terminwunsch. Unzutreffende Angaben führen regelmäßig zu abweichenden Angeboten.
(2) Der Nutzer versichert, dass er berechtigt ist, die angegebenen Kontaktdaten zu verwenden.
(3) Missbräuchliche Nutzung, insbesondere Testanfragen ohne Beauftragungsabsicht, automatisierte
Abfragen und Anfragen zu Wettbewerbszwecken, ist untersagt.
§ 9 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular
finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.
§ 10 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zur Weitergabe an
Partnerbetriebe, finden Sie in der Datenschutzerklärung.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber
Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Verbraucherschutz-
vorschriften des Aufenthaltsstaates nicht entzogen wird.
(2) Ist der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, ist Gerichtsstand Mannheim.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.
Stand: August 2026