Das Wichtigste in Kürze
- Mietvertrag: gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt drei Monate zum Monatsende.
- Ummeldung: 14 Tage nach Einzug, sonst bis zu 1.000 € Bußgeld.
- Nachsendeauftrag der Post: mindestens fünf Werktage Vorlauf, 12 oder 24 Monate Laufzeit.
- Halteverbotszone: mindestens 7 Werktage vorher, Schilder 72 Stunden vor dem Termin.
8 Wochen vorher
- Mietvertrag kündigen. Die gesetzliche Frist für Mieter beträgt drei Monate zum
Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben erfolgen — eine E-Mail genügt nicht.
Bei mehreren Mietern müssen alle unterschreiben. - Übergabetermin für die alte Wohnung vereinbaren.
- Umzugsvolumen einschätzen. Faustregel: rund 0,5 m³ pro Quadratmeter Wohnfläche.
- Angebote einholen und vergleichen. Mindestens drei, immer nach Besichtigung.
- Urlaub beantragen. Idealerweise Umzugstag plus ein Tag davor und danach.
- Ausmisten beginnen. Der wirksamste Hebel gegen hohe Umzugskosten.
- Kita oder Schule informieren und Plätze am neuen Ort sichern.
- Bei Eigenbedarf oder Sonderfällen: Kündigungsfrist im Mietvertrag prüfen.
4 Wochen vorher
- Halteverbotszone beantragen. Mindestens sieben Werktage Vorlauf, in
Mannheim und
Heidelberg eher zehn bis vierzehn Tage. Auf Wunsch übernimmt
das der Umzugsbetrieb. - Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post. Mindestens fünf Werktage Vorlauf,
Laufzeit 12 oder 24 Monate. - Strom und Gas ummelden oder neuen Anbieter wählen.
- Internet und Telefon ummelden. Am besten sechs Wochen vorher — Anschlusstermine
sind oft der Engpass beim Einzug. - Adressänderung melden: Bank, Versicherungen, Arbeitgeber, Krankenkasse, Rentenversicherung.
- Abos ummelden: Zeitungen, Streaming, Vereine, Fitnessstudio.
- Ärzte informieren und Unterlagen anfordern, falls Sie wechseln.
- Verpackungsmaterial besorgen. Rechnen Sie mit etwa 15 Kartons pro Zimmer.
- Sperrmüll anmelden für alles, was nicht mitkommt.
- Renovierungspflicht im Mietvertrag prüfen. Starre Fristenpläne sind nach
BGH-Rechtsprechung häufig unwirksam — im Zweifel prüfen lassen. - Haftpflicht- und Hausratversicherung über den Umzug informieren.
2 Wochen vorher
- Raum für Raum packen. Beginnen Sie mit dem, was Sie am wenigsten brauchen.
- Kartons beschriften — Zimmer und Inhalt, gut lesbar auf der Seite, nicht oben.
- Inventarliste erstellen, besonders bei wertvollen Gegenständen.
- Schwere Sachen in kleine Kartons, leichte in große. Kein Karton über 20 kg.
- Hohlräume ausfüllen, damit nichts verrutscht.
- Umzugsbetrieb final bestätigen und Ansprechpartner sowie Handynummer notieren.
- Wertsachen und Dokumente separat packen — die nehmen Sie selbst mit.
- Kühlschrank und Gefriertruhe abtauen, spätestens 24 Stunden vorher.
- Lebensmittel aufbrauchen.
- Erste-Hilfe-Karton packen: Bettwäsche, Handtücher, Zahnbürste, Medikamente,
Ladekabel, Kaffeemaschine, Toilettenpapier, Werkzeug, Putzzeug. - Nachbarn informieren, besonders bei enger Zufahrt oder Treppenhausnutzung.
- Parkplatz für den Lkw am neuen Ort organisieren.
Am Umzugstag
- Zählerstände ablesen — Strom, Gas, Wasser, in alter und neuer Wohnung.
Fotografieren Sie sie. - Übergabeprotokoll erstellen mit Fotos von jedem Raum. Der wichtigste Punkt des Tages:
ohne Protokoll haben Sie bei Streit über die Kaution keine Grundlage. - Schlüssel übergeben und im Protokoll die Anzahl vermerken.
- Beim Ausladen dabei sein und Schäden sofort melden — nachträglich ist das kaum durchsetzbar.
- Erste-Hilfe-Karton zuletzt einladen, damit er zuerst wieder herauskommt.
Nach dem Umzug
- Ummelden innerhalb von 14 Tagen beim Einwohnermeldeamt der neuen Gemeinde.
Mitbringen: Personalausweis und Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Bei Versäumnis droht ein
Bußgeld von bis zu 1.000 €. - Kfz ummelden. Bei einem Wechsel des Zulassungsbezirks nötig; das Kennzeichen darf
seit 2015 mitgenommen werden. - Rundfunkbeitrag ummelden, um Doppelzahlungen zu vermeiden.
- Kaution zurückfordern. Der Vermieter darf einen Teil bis zur nächsten
Nebenkostenabrechnung einbehalten, muss den Rest aber zeitnah auszahlen.
Alle Fristen auf einen Blick
| Aufgabe | Frist | Bei Versäumnis |
|---|---|---|
| Mietvertrag kündigen | 3 Monate zum Monatsende | Miete läuft weiter |
| Halteverbotszone | min. 7 Werktage vorher | Zone nicht durchsetzbar |
| Nachsendeauftrag | min. 5 Werktage vorher | Post geht verloren |
| Internetanschluss | ca. 6 Wochen vorher | Wochen ohne Internet |
| Ummeldung | 14 Tage nach Einzug | Bußgeld bis 1.000 € |
| Kfz-Ummeldung | unverzüglich | Bußgeld ab 10 € |
Wenn Punkt 4 dieser Liste — Angebote einholen und vergleichen —
der ist, vor dem Sie sich drücken: Genau dafür gibt es Wahlo. Eine Anfrage, bis zu drei geprüfte
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